Avodah Zarah 100

Kapitel 100

א מותרות ישראל שהביא אבנים מן המרקוליס וחיפה בהן דרכים וסרטיאות אסורות ולית נגר ולא בר נגר דיפרקינה
1 so sind sie erlaubt; wenn aber ein Jisraélit Steine von einem Merkurius geholt und mit diesen Wege und Straßen gepflastert hat, so sind sie verboten. Es gibt aber keinen Gelehrten und keinen Gelehrtenjünger, der sie erklären kann.
ב אמר רב ששת אנא לא נגר אנא ולא בר נגר אנא ופריקנא ליה מאי קושיא ליה דרב גידל בעינא כעין פנים וליכא
2 R. Šešeth sprach: Ich bin weder Gelehrter noch Gelehrtenjünger, und ich will sie erklären. Dagegen ist ja nur die Lehre R. Gidels als Einwand zu erheben, [aber darauf ist zu erwidern:] nur wenn [der Dienst dem Dienste] innerhalb [des Tempels] gleicht, was hierbei nicht der Fall ist.
ג אמר רב יוסף בר אבא איקלע רבה בר ירמיה לאתרין ואתא ואייתי מתניתא בידיה מתליעין ומזהמין בשביעית ואין מתליעין ומזהמין במועד
3 R. Joseph b. Abba sagte: Rabba b. Jirmeja kam in unsere Ortschaft und brachte folgende Lehre mit: Man darf im Siebentjahre [Bäume] von den Würmern reinigen und mit Mist bestreichen, nicht aber darf man sie am Halbfeste von Würmern reinigen und mit Mist bestreichen;
ד כאן וכאן אין מגזמין וסכין שמן לגזום בין במועד בין בשביעית ולית נגר ולא בר נגר דיפרקינה
4 an beiden darf man sie nicht beschneiden, wohl aber darf man sowohl am Halbfeste als auch im Siebentjahre die Schnittstellen mit Öl bestreichen. Es gibt aber keinen Gelehrten und keinen Gelehrtenjünger, der sie erklären kann.
ה אמר רבינא אנא לא נגר אנא ולא בר נגר אנא ומפרקינא לה מאי קא קשיא ליה אילימא מועד אשביעית קא קשיא ליה מאי שנא שביעית דשרי ומ"ש מועד דאסור מי דמי שביעית מלאכה אסר רחמנא טירחא שרי מועד אפי' טירחא נמי אסור
5 Rabina sprach: Ich bin weder Gelehrter noch Gelehrtenjünger, und ich will sie erklären. Was ist da unverständlich: wenn etwa der Widerspruch zwischen Halbfest und Siebentjähr, weshalb es im Siebentjahre erlaubt und am Halbfeste verboten ist, so sind sie ja nicht zu vergleichen, denn im Siebentjahre hat der Allbarmherzige nur die [Feld]arbeit verboten, während die Beschäftigung erlaubt ist, während am Halbfeste auch die Beschäftigung verboten ist.
ו ואלא זיהום אגיזום קא קשיא ליה מ"ש זיהום דשרי ומ"ש גיזום דאסור מי דמי זיהום אוקומי אילנא ושרי גיזום אברויי אילנא ואסור
6 Wenn etwa der Widerspruch zwischen Bestreichen und Beschneiden, weshalb das Bestreichen erlaubt und das Beschneiden verboten ist, so sind sie ja nicht zu vergleichen, denn das Bestreichen erhält nur den Baum, daher ist es erlaubt, während das Beschneiden ihn stärkt, daher ist es verboten.
ז ואלא זיהום אזיהום קא קשיא ליה דקתני מתליעין ומזהמין בשביעית ורמינהי מזהמין את הנטיעות וכורכין אותן וקוטמין אותן ועושין להם בתים ומשקין אותן עד ר"ה עד ר"ה אין בשביעית לא
7 Wenn etwa der Widerspruch beim Bestreichen: er lehrt, man dürfe im Siebentjahre [Bäume] von Würmern reinigen und mit Mist bestreichen, und dem widersprechend wird gelehrt, man dürfe bis Neujahr die Setzlinge mit Mist bestreichen, umwickeln, abstutzen, mit Schutzhütten versehen und begießen, also nur bis Neujahr, nicht aber im Siebentjahre,
ח ודלמא כדרב עוקבא בר חמא דאמר רב עוקבא בר חמא תרי קשקושי הוו חד לאברויי אילנא ואסור וחד לסתומי פילי ושרי ה"נ תרי זיהמומי הוי חד לאוקומי אילני ושרי וחד לאברויי אילני ואסור
8 so ist dies vielleicht nach R. U͑qaba b. Ḥama zu erklären. R. U͑qaba b. Ḥama sagte, es gebe zwei Arten des Umgrabens: um die Bäume zu kräftigen, und dies ist verboten, und um die Ritzen zu füllen, und dies ist erlaubt, ebenso gibt es auch hierbei zwei Arten des Bestreichens: um die Bäume zu erhalten, und dies ist erlaubt, und um die Bäume zu kräftigen, und dies ist verboten.
ט ואלא סיכה אסיכה קא קשיא ליה דקתני סכין שמן לגזום בין במועד ובין בשביעית ורמינהי סכין את הפגין ומנקבין ומפטמין אותן עד ר"ה עד ר"ה אין בשביעית לא
9 Und wenn etwa der Widerspruch beim Bestreichen [mit Öl]: er lehrt, man dürfe sowohl am Halbfeste als auch im Siebentjahre die Schnittstellen mit Öl bestreichen, und dem widersprechend wird gelehrt, man dürfe bis zum Neujahr die jungen Feigen mit Öl bestreichen und durchlöchern und ölen, also nur bis Neujahr, nicht aber im Siebentjahre,
י מי דמי הכא אוקומי אילנא ושרי התם פטומי פירא ואסור
10 so ist es ja nicht gleich, denn in unserem Falle erhält man nur dadurch den Baum, daher ist es erlaubt, in jenem Falle kräftigt man die Früchte, daher ist es verboten.
יא א"ל רב סמא בריה דרב אשי לרבינא בר ירמיה סיכה דמועד אזיהום דמועד קא קשיא ליה מכדי האי אוקומי והאי אוקומי מאי שנא האי דשרי ומאי שנא האי דאסור היינו דקא"ל לית נגר ולא בר נגר דיפרקינה
11 R. Sama, Sohn des R. Athi, erwiderte Rabina: Der Sohn Jirmejas fand einen Widerspruch zwischen dem Schmieren am Halbfeste und dem Bestreichen am Halbfeste: merke, dies geschieht zur Erhaltung [des Baumes] und jenes geschieht zur Erhaltung [des Baumes], weshalb ist nun dies erlaubt und jenes verboten!? Das ist es, was er sagte, es gebe keinen Gelehrten und keinen Gelehrtenjünger, der sie erklären kann.
יב אמר רב יהודה אמר רב עבודת כוכבים שעובדין אותה במקל שבר מקל בפניה חייב זרק מקל בפניה פטור א"ל אביי לרבא מאי שנא שבר דהוה ליה כעין זביחה זרק נמי הוה ליה כעין זריקה אמר ליה בעינא זריקה משתברת וליכא
12 R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wenn ein Götze mit einem Stocke verehrt wird, so ist man, wenn man vor ihm einen Stock zerbricht, schuldig, und wenn man vor ihn einen Stock hinwirft, frei. Abajje sprach zu Raba: Wenn man ihn zerbricht, wohl deshalb, weil dies dem Schlachten gleicht, und auch wenn man ihn hinwirft, gleicht dies ja dem [Blut]sprengen!? Dieser erwiderte: Beim Sprengen muß [das Blut] sich zerteilen, was hierbei nicht der Fall ist.
יג איתיביה ספת לה צואה או שנסך לפניה עביט של מימי רגלים
13 Er wandte gegen ihn ein: Hat man [einen Götzen] mit Kot beworfen oder vor ihm ein Uringefäß ausgegossen,